Das Europäische Parlament stimmt dafür, das Ökozid-Gesetz ernst zu nehmen

Zwei diese Woche verabschiedete Berichte unterstützen die Kriminalisierung von „Ökozid“ auf europäischer und internationaler Ebene.

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Im Europäischen Parlament hat die Bewegung zur Kriminalisierung der massiven Schädigung und Zerstörung der Natur („Ökozid“) in dieser Woche mit stark unterstützenden Stimmen zu zwei Schlüsselberichten einen großen Sprung nach vorne gemacht.

Einer dieser Berichte stammt vom Rechtsausschuss und befasst sich mit der Haftung von Unternehmen für Umweltschäden. Dieser fordert die Europäische Kommission auf, die Relevanz von Ökozid für das EU-Recht und die EU-Diplomatie zu untersuchen (Abs. 12). Das ist ein bedeutender Schritt, der schon seit langem von der Europaabgeordneten Marie Toussaint (Grüne/EFA, oben rechts) befürwortet wird, welche die Ecocide Alliance koordiniert, eine internationale Allianz von Parlamentarier:innen für die Anerkennung von Ökozid. Dies erfolgt nicht lange nachdem das renommierte European Law Institute ein Projekt zum Entwurf eines Mustergesetzes von Ökozid für eine mögliche Anwendung in der EU genehmigt hat.

„Die Europäische Union muss ihr Versprechen einhalten, weltweit führend in Sachen Gerechtigkeit und beim Schutz des Lebens zu sein“, sagte Toussaint. „Wir haben unermüdlich daran gearbeitet, dass Ökozid diskutiert und verabschiedet wird. Jetzt ist der Moment gekommen, den Ökozid als schweres Verbrechen zu verurteilen.“

Sie sagte weiter: „Es mag einige Zeit dauern, um eine konkrete Anerkennung im europäischen Recht zu etablieren, aber wir werden diese parlamentarische Forderung nicht unbeachtet lassen. Die Europäische Kommission und alle europäischen Staats- und Regierungschefs müssen handeln - und wir werden dafür sorgen.“

Währenddessen ist in einem weiterem Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten die Forderung über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte und die Rolle von Umweltschützer:innen in diesem Zusammenhang beschlossen worden. Dieser fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf […], eine entschlossene Initiative zu ergreifen [...] und im Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) den Weg für neue Verhandlungen zwischen den Parteien zu bereiten, um den „Ökozid“ als internationales Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts anzuerkennen (Abs. 11). Dieser Ansatz zur Kriminalisierung von Ökozid ist genau jener, der von der globalen Kampagne Stop Ecocide International verfolgt wird, die von Jojo Mehta (oben links) und der Visionärin und britischen Anwältin Polly Higgins mitbegründet wurde.

„Es ist sehr ermutigend zu sehen, dass das Europäische Parlament den Ökozid ernst nimmt“, sagte Mehta. „Politiker:innen auf der ganzen Welt wachen auf und erkennen, dass wir kollektiv auf eine Katastrophe zusteuern, wenn wir unseren Kurs nicht schnell korrigieren. Ein durchsetzbares Abschreckungsmittel wie das Strafrecht kann diese Kurskorrektur bewirken. Ein Straftatbestand des Ökozids würde eine Leitplanke für Unternehmenspraktiken schaffen und auch Regierungen ermächtigen, bestehende Gesetze besser durchzusetzen. Das ist längst überfällig.“

Mehta ist die Initiatorin des Unabhängigen Expert:innengremiums für die Legaldefinition von Ökozid, das von der Stop Ecocide Foundation beauftragt wurde, eine Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zur Aufnahme des Verbrechens des Ökozids zu entwerfen. Das Gremium wurde im vergangenen Jahr als Reaktion auf eine Anfrage schwedischer Parlamentarier:innen einberufen.

Die Unterstützung für ein Ökozid-Gesetz, das die massive Schädigung und Zerstörung von Ökosystemen unter Strafe stellt, gewinnt weltweit an Dynamik, wobei sowohl Inselstaaten (Vanuatu und die Malediven) als auch europäische Staaten (Frankreich, Belgien, Finnland, Spanien, Luxemburg) Interesse bekunden. Das Gesetz wurde von hochkarätigen Persönlichkeiten wie dem Papst, Greta Thunberg und Dr. Jane Goodall befürwortet. Belgien ist die erste europäische Nation, die die Kriminalisierung von Ökozid vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Sprache gebracht hat.

Derzeit gibt es keinen Rechtsrahmen, der sich mit dem Ökozid auf internationaler Ebene befasst, und daher auch kein System, um unternehmerische und staatliche Entscheidungsträger:innen für Umweltschäden und Umweltmissbrauch wie Ölverschmutzungen, Massenabholzungen, Ozeanschäden oder schwerwiegende Gewässerverschmutzungen zur Verantwortung zu ziehen. Die Verankerung von Ökozid im internationalen Recht würde es ermöglichen, die Täter:innen vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder in einem anderen ratifizierenden Staat vor Gericht zu stellen.

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