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(Schützer:innen aus Gewissensgründen)

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Schützer:innen aus Gewissensgründen können mit dem Recht auf Gewissensfreiheit argumentieren, welches ein universelles Menschenrecht ist (Artikel 9 EMRK, Artikel 18 UDHR). Sie können sich vor Gericht auf dieses Recht berufen, um Ihre Verteidigung zu ergänzen und zu zeigen, dass sie handeln, um vor Schaden zu schützen, nicht um ihn zu verursachen.  Denk daran, dass Du in den Augen des Gerichts bereits ganz anders bist als die Angeklagten, die normalerweise vor ihm stehen. Im Folgenden findest Du eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Bitte vergewissere Dich, dass Du ein:e eingetragene:r Erdschützer:in bist, bevor Du an direkten Aktionen teilnimmst.


DER ANSATZ “SCHÜTZER:INNEN AUS GEWISSENSGRÜNDEN”

WESENTLICHE INFORMATIONEN:

In erster Linie muss jede direkte Handlung gewaltfrei sein, d. h. sie darf keiner anderen Person körperlichen Schaden zufügen. Es ist unmöglich, sich auf eine moralische Geisteshaltung zu berufen, wenn man anderen körperlichen Schaden zufügt.

Bitte beachte auch, dass diese Vorgehensweise Dich weder vor einer Verhaftung schützt, noch Deinen Freispruch garantiert.   

Sie wird es Dir jedoch ermöglichen, Deinen Aktivismus in den Gerichtssaal zu tragen. Und sie wird dazu beitragen, die Wahrnehmung der Gesellschaft – und insbesondere auch die Wahrnehmung des Gerichtssystems – von all denjenigen, die sich auf der ganzen Welt für den Schutz der Erde einsetzen, zu verändern.

Solltest Du Dich mit dem ausdrücklichen Wunsch, diese Argumentation voranzubringen, in eine Situation begeben, in der Du möglicherweise verhaftet wirst, so sind hier einige wichtige Punkte, die Du Dir merken solltest.

Bei einer Verhaftung:

Mache deutlich, dass Du als Schützer:in aus Gewissensgründen handelst und Dich für den Schutz der Erde einsetzt. Du kannst auch darum bitten, dass dies von dem:der bzw. den festnehmenden Beamt:innen dokumentiert wird. Es ist eine gute Idee, als Beweismittel eine Kopie Deines Erdschützer-Treuhandfonds-Dokuments bei sich zu haben. Damit gibst Du lediglich den Grund für Deine Handlung an – Du gibst damit nicht zu, ein Verbrechen begangen zu haben (tatsächlich hältst Du Deine Handlung ja nicht für kriminell).

Einreichen einer Klageerwiderung:

Deine Haltung als Schützer:in aus Gewissensgründen ist aus offensichtlichen Gründen stärker, wenn Du auf "nicht schuldig" plädierst – die zugrunde liegende Idee ist ja, dass es NICHT kriminell ist, für die Erde einzutreten.  Möglicherweise wird Dir (in Deutschland) eine "Vorstrafe" angeboten – eine Alternative zur Strafverfolgung, bei der Du lediglich in das Strafregister eingetragen wirst und ein Gerichtsverfahren vermieden wird.  Wenn Du dies akzeptierst, akzeptierst Du automatisch, dass Du eines Verbrechens schuldig bist, wenn auch eines geringfügigen.  Wenn Du den Standpunkt einnimmst, dass Du kein:e Kriminelle:r, sondern ein:e Schützer:in aus Gewissensgründen bist, ist Dein Standpunkt kohärenter und logischer, wenn Du eine Vorstrafe ablehnst.  Dies ist jedoch immer Deine eigene Entscheidung – Du kannst Deine eigenen besonderen Gründe dafür haben, eine Vorstrafe zu akzeptieren.

Vor Gericht:

1.     Gib dem Gericht einen Grund Dich anzuhören: Gib an, warum Du aus Deinem Gewissen heraus gehandelt hast, einschließlich dessen, was Dir in Deinem Leben widerfahren ist und Dich dazu gebracht hat, dies zu tun. Das bedeutet, dass Du nicht als "Unruhestifter:in" oder als jemand, der:die nur "um des Protests willen protestiert", abgetan werden kannst.

2.     Begründe Deine Aussagen (z. B. "die Klimakrise beschleunigt sich" oder "Fracking verschmutzt Luft und Wasser") mit Primärbeweisen (z. B. Regierungs- oder wissenschaftliche Berichte – nicht Medienartikel oder Meinungen). Lege Dein Dokument des Erdschützer Treuhandfonds (EPTF) als Primärbeweis dafür vor, warum Du ein:e Schützer:in aus Gewissensgründen bist – es enthält eine Erklärung, dass Ökozid ein Verbrechen sein sollte, und Du hast in den Treuhandfonds gespendet, was zeigt, dass Du bereit bist, nach Deinen tief verwurzelten Überzeugungen zu handeln, und dass diese nicht trivial sind. NB: Es gibt eine Praxis der Rechtsprechung, die "den Glauben an den vom Menschen verursachten Klimawandel" als eine Art von tief verwurzelter Überzeugung untermauert, auf die sich das Recht auf Gewissensfreiheit beziehen kann.

3.     Halte es einfach: Primärbeweise für a) ernsthaften Schaden, b) staatliches Wissen & c) Versagen beim Schutz. Als Beispiel: ein unkontrollierbarer Klimawandel steht unmittelbar bevor, wenn keine drastischen Einschnitte vorgenommen werden (IPCC 1.5-Bericht); die Regierung kennt die Gefahren des Klimawandels (Pariser Abkommen 2016); hat aber darin versagt zu schützen (inkonsistente Politik, Fracking, Subventionen fossiler Brennstoffe usw.).

 

Im 20. Jahrhundert haben Kriegsdienstverweigerer für das Recht auf Gewissensfreiheit argumentiert und gewonnen. Schützer:innen aus Gewissensgründen können das auch.