Britisches "Ökozid-Gesetz" im Oberhaus eingebracht

Zusammenfassung:

  • Britisches "Ökozid-Gesetz" in erster Lesung im Oberhaus.

  • Der Gesetzentwurf wurde von der parteilosen Abgeordneten Baroness Boycott eingebracht.

  • Zweite Lesung voraussichtlich im Frühjahr 2024.

Der Gesetzentwurf zum Ökozid ("Ecocide Bill"), der heute als "Private Members Bill" von Baroness Rosie Boycott eingebracht wurde, zielt darauf ab, eine bestehende Lücke im britischen Strafrecht zu schließen, die es den Verursachern schwerster Umweltschäden ermöglicht, sich der Verantwortung zu entziehen.

Ähnliche Gesetzgebung zum Ökozid wird derzeit von Ländern auf der ganzen Welt vorgelegt, darunter Italien, Spanien, Mexiko, Brasilien, die Niederlande, Belgien und seit kurzem auch Schottland. In diesem Monat hat sich auch die Europäische Union auf eine Bestimmung zur Kriminalisierung von Verbrechen geeinigt, die "mit dem Ökozid vergleichbar sind".

Schwerwiegende Umweltschäden, die direkt auf Entscheidungen der hochrangigsten Führungskräfte zurückzuführen sind, würden nach dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf strafrechtlich verfolgt und könnten zu Gefängnisstrafen führen.

Ein Nebeneffekt des Gesetzentwurfs, der erste seiner Art in England, wäre ein Zurückdrängen potenziell schädlicher Klima- und Umweltpolitik. Zudem würde ein Impuls für umweltfreundliche Unternehmen gesetzt, indem Finanzmittel und Investitionen von den schädlichsten Praktiken weggelenkt würden.

Baroness Rosie Boycott kommentierte den Gesetzentwurf wie folgt:

"Mit dem neuen Gesetzentwurf zum Ökozid schlage ich vor, einen neuen Straftatbestand in den Bereich des Strafrechts aufzunehmen, der sich gegen diejenigen richtet, die schwere Umweltschäden verursachen.

“Momentan können Organisationen von Rang und Namen Entscheidungen treffen, die zu Umweltschäden mit gravierenden Beeinträchtigungen für Millionen von uns führen. Nach diesem Gesetzesvorschlag würden diese Personen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen beziehungsweise davon abgehalten, solche Entscheidungen überhaupt erst zu treffen.

"Wenn es uns als Land ernst damit ist, eine bedeutende Rolle bei der Gestaltung der globalen Antwort auf die Klima- und Umweltkrise zu spielen, müssen wir nicht nur eine robuste nationale Gesetzgebung zum Thema Ökozid einführen. Vielmehr müssen wir auch unseren Einfluss bei den internationalen Bemühungen geltend machen, neben dem Genozid auch den Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden vor dem Internationalen Strafgerichtshof anzuerkennen."

Nach der heutigen ersten Lesung wird der Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eintreten. Die zweite Lesung wird voraussichtlich im Jahr 2024 stattfinden.