Zusammenfassung:
Ein neuer Bericht mit dem Titel "The Environmental Compact for Ukraine" wurde von der hochrangigen Arbeitsgruppe des Landes zu den Umweltfolgen des Krieges veröffentlicht.
Der Bericht hebt das Vorhandensein des Straftatbestands "Ökozid" im ukrainischen Strafgesetzbuch (Artikel 441) hervor, stellt fest, dass dieser Straftatbestand in jüngster Zeit weltweit zunehmend in die nationale Gesetzgebung aufgenommen wird, und verweist insbesondere auf die Definition des Begriffs "Ökozid" des unabhängigen Expertengremiums aus dem Jahr 2021.
In dem Bemühen um erweiterte Kapazitäten für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung der ökologischen Folgen des Krieges empfiehlt der Bericht (S.12) die Einrichtung neuer Sonderermittlungseinheiten, die sich mit Umweltkriegsverbrechen und Ökozid befassen sollen.
In einer Pressemitteilung erklärte Andriy Yermak, Leiter des Präsidialamtes, dass der Bericht "an alle Staats- und Regierungschefs der Welt zur Prüfung weitergeleitet und auf internationalen Foren und Konferenzen diskutiert" werde.