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Webinar-Reihe

Was schützen wir mit “Umweltschutz”?  

Der Vortrag beschäftigt sich mit dem Rechtsgut des Umweltschutzes, also der Frage danach, was geschützt werden soll. Diese Frage hat nicht nur eine rein philosophische Dimension, sondern spielt im deutschen Recht unter dem Begriff des “Rechtsgutes” eine übergeordnete Rolle für die Frage, was legitimerweise vom Strafrecht geschützt werden darf.

Zur Lösung soll auf die umfangreichen Überlegungen und verschiedenen Ansätze in der deutschen Strafrechtswissenschaft und in der angloamerikanischen Kriminologie zurückgegriffen werden, die sich mit diesen Fragen schon seit längerem beschäftigen. Mit diesen beiden Standbeinen wird dann die Frage nach dem Rechtsgut erst strukturiert und dann angegangen: Aus philosophischer Sicht ist es derzeit nur schwer begründbar, warum die “Umwelt” einen intrinsischen Wert hat. Der Vortrag zeigt aber, dass “Umweltschutz” damit keinesfalls hinfällig oder gar “illegitim” ist. Auch der Schutz des Menschen vor einer sich verschlechternden Umwelt ist ein legitimes Anliegen des Strafrechts und kann dadurch erreicht werden, dass dem schutzwürdigen Menschen die Umwelt als Schutzgut vorgelagert wird. 

Dafür spricht zunächst die Signalwirkung einer solchen Vorverlagerung. Zudem dient ein eigenes Rechtsgut auch der Systematisierung diffuser Interessen an der Umwelt, etwa denen zukünftiger Generationen oder auch bisher unvorhergesehener Interessen.

Über den Referenten

Johannes Hummelmeier
Johannes Hummelmeier studierte von 2015-2016 Chinesisch an der Guangxi Universität für Minderheiten in Nanning. Im Anschluss daran studierte er ab Wintersemester 2016/17 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und absolvierte seine Erste Juristische Prüfung im Jahr 2022. Während seines Studiums beschäftigte er sich bereits intensiv mit seinen heutigen Vorlieben, dem Strafrecht und der chinesischen Sprache.

Nach Abschluss seines Studiums begann er sein Promotionsvorhaben unter der Betreuung von Jun.-Prof. Dr. Lucia Sommerer an der Universität Halle zum Thema “Strafrechtlicher Klimaschutz”. Zeitgleich nahm er eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaften auf.

Die Webinare bringen Praktiker:innen aus verschiedenen Disziplinen zusammen, um die Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Einführung des Straftatbestands "Ökozid" sowohl im internationalen als auch im nationalen Strafrecht zu diskutieren. 

Entsprechend der unterschiedlichen Referent:innen finden die Webinare in Deutsch oder Englisch statt. Dies ist der jeweiligen Beschreibung zu entnehmen. Weitere Webinare sind für das WS 2022/2023 geplant.

Frühere Events: 8. März
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Späteres Event: 12. April
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